Ein Interview mit Rechtsanwalt Udo Vetter über Rechtsfallen beim Bloggen.
Herr Vetter, Sie sind Rechtsanwalt und Blogger (LawBlog.de ). Würden Sie uns
kurz Ihren Blog vorstellen?
Im law blog berichte ich über das, was ich als Strafverteidiger täglich erlebe. Ich verzichte soweit wie möglich auf Juristendeutsch. Ich habe keinen wissenschaftlichen Anspruch, sondern möchte meine Leser unterhalten. Und gleichzeitig informieren. Das law blog ist also so was wie Liebling Kreuzberg im Internet.
Kommen wir zu einigen Fragen, welche sich viele Blogger stellen:
Muss ein Blog ein Impressum besitzen und wenn ja, welche Daten müssen im
Impressum stehen?
Von der Impressumspflicht sind nur rein private Seiten ausgenommen. Wer also mehr als seinen Freundeskreis anspricht und womöglich gar Werbung schaltet, sollte ein Impressum haben. Im Impressum muss der Verantwortliche für die Seite mit Vorn- und Nachnahmen genannt sein.
Außerdem seine Adresse (kein Postfach), E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Wer kein Impressum hat oder unvollständige Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Allerdings ist mir nicht bekannt, dass die Aufsichtsbehörden schon mal ein Bußgeld verhängt hätten. Bei Firmenweblogs besteht die Gefahr, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden. Allerdings hat noch kein Gericht entschieden, dass das fehlende Impressum tatsächlich wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Mutige können hier also noch Rechtsgeschichte schreiben.
Darf ich Bilder von anderen Webseiten in meinem Blog veröffentlichen, wenn
ich auf die Quellen hinweise?
Nein, der Urheber muss immer einverstanden sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Foto von einem Profi gemacht wurde oder von einem unbekannten Blogger. Wer überdies noch nicht mal die Quelle nennt, muss möglicherweise extra zahlen. Das kostet dann zwei- oder dreimal so viel. Wenn man keinen Wert auf Anwaltspost legt, sollte man sich also mit dem Rechteinhaber verständigen.
Darf ich über Firmen/Marken negative Berichte schreiben?
Natürlich, bei uns darf jeder seine Meinung sagen. Eine Meinung ist immer eine subjektive Bewertung. Es ist also problemlos zu schreiben: Mir schmecken die Burger von XY überhaupt nicht. Allerdings darf man seine Meinung auch nicht in zu starke Worte verpacken. "Die Burger schmecken wie verweste Katzenrippchen." So was nennt sich Schmähkritik und kann zu Ärger führen.
Gefährlicher sind Tatsachenbehauptungen. Wer behauptet, die Cola YX enthalte
süchtigmachende Stoffe, muss das im Zweifel beweisen. In Berichte sollte also nur das einfließen, was man auch belegen kann.
Grundsätzlich sollte man nie etwas in ein Blog schreiben, was man jemanden auch nicht ins Gesicht sagen würde. Das Internet ist nämlich kein rechtsfreier Raum. Google sorgt zuverlässig dafür, dass Topf und Deckel zusammenfinden. Und dann haben die Anwälte das Wort.
Darf ich Textstellen aus z.B. Nachrichtenwebseiten kopieren und in meinem
Blog einfügen?
Nein, auch hier gilt das Urheberrecht. Zulässig sind allenfalls kurze Zitate. Bei längeren eigenen Beiträgen können diese auch in den Text eingesprenkelt werden, so lange sie als Zitate erkennbar sind. Wenn längere Passagen zitiert werden sollen, kann man den fremden Text "bearbeiten". Beliebt ist die Wiedergabe in indirekter Rede. Die Quelle sollte in jedem Fall angegeben werden. Das Outing als Plagiator ist so was von unangenehm, das wiegen ein paar Tage geborgter Autorenruhm niemals auf.
Wir danken Ihnen für Ihre Zeit und Mühe